Zwischenverfügung

Zwischenverfügung
Zwischenverfügung,
 
Entscheidung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit der dem Antragsteller aufgegeben wird, behebbare Hindernisse, die der beantragten Entscheidung oder Maßnahme entgegenstehen, binnen einer bestimmten Frist zu beseitigen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist weist das Gericht den Antrag zurück. Wichtiges Beispiel ist die beschwerdefähige Zwischenverfügung nach § 18 der Grundbuchordnung, bei der die Behebung des Eintragungshindernisses den Rang des Grundstücksrechts wahrt.

Universal-Lexikon. 2012.

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